Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Datenrettung durch die Firma
as daten-systeme Steinigtwolmsdorf
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Aufträge und Vereinbarungen mit der as daten-systeme und dem Auftraggeber.
Die as daten-systeme erbringt die
Dienstleistung der Wiederherstellung der verlorenen Information von
verschiedenen Datenträger.
Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages oder einer
-vereinbarung mit der as daten-systeme ist keine
Schriftform erforderlich. Aufträge gelten durch Überreichung des Datenträgers
an die as daten-systeme als erteilt und angenommen.
Die as daten-systeme bietet kurze
vorläufige Diagnostik kostenlos. Diese Diagnostik geschieht ohne physikalische
Eingriffe in den Datenträger und beschreibt mögliche Ursachen des
Datenverlustes und Chancen zur Wiederherstellung.
Nach der Diagnose erhält der Auftraggeber die Information über die
Möglichkeiten und Preise der Datenrettung. Durch Annahme des Angebotes, wird
der Auftrag bei Erfolg verbindlich.
as daten-systeme bietet generell keinen
Schnelldienst an. Es kann erforderlich sein, dass die Datenrettung in mehreren
Schritten durchgeführt werden muß. Dies ist z.B. der
Fall, wenn festgestellt wird, dass für weitere Arbeitsvorgänge bestimmte
Materialien benötigt werden. Dies kann u.U. mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Preiserhöhungen
bei laufenden Aufträgen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind
zulässig. Eine Erhöhung der Preise gestatten dem Auftraggeber ein
außerordentliches Kündigungsrecht.
Bezahlung der Dienstleistung erfolgt erst im Erfolgsfall. Wenn es
nicht anders vereinbart ist, gilt als Erfolg die Wiederherstellung des
wesentlichen Teiles der Information. Versandkosten für die vom Auftraggeber gewählte
Versandart hat der Auftraggeber unabhängig vom Erfolg zu tragen. Werden für die
Datenrettung spezielle Materialien benötigt, z.B. ein gleicher Datenträger,
wird der Kunde darüber informiert und hat - mit seinem Einverständnis – je für
unabhängig vom Erfolg die Kosten zu tragen. Für die Speicherung der geretteten
Daten stellt der Auftraggeber je nach Menge der Daten ein angemessenes
Speichermedium zur Verfügung oder bezahlt die Anschaffung durch as daten-systeme zu handelsüblichen Preisen.
Zur Berechnung gelangen die bei der Auftragserteilung vereinbarte
Preise. Erst nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber seine Daten.
as
daten-systeme gibt aus verständlichen Gründen keine
Erfolgsgarantie. Für den Verlust durch Versand, sowie Beschädigung oder
Untergang der evtl. zu rettenden Daten kann die as daten-systeme
nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, der Verlust wurde von as daten-systeme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
as
daten-systeme verpflichtet sich gegenüber seinen
Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen. Die Unternehmung und die
darin handelnden Erfüllungsgehilfen haften nicht für den Verlust von Daten und/
oder Programmen auf Extern- oder Internspeichern. Der Auftraggeber hat zur
Vermeidung solcher Schäden vor Reparaturbeginn Datensicherungen durchzuführen
und ist dafür selbst verantwortlich. Bei Problemen kann sich der Auftraggeber
gern an die Mitarbeiter von as daten-systeme wenden.
Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Unternehmung verjähren spätestens ein Jahr
seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die
Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs. (6) bleibt unberührt.
Die Unternehmung ist insbesondere nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für
den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. Ist der
Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit
der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der
gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens
binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungs-
Herstellungs- und ggf. der Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in
gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt
die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Keine Haftung wird übernommen für die
Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter
Montage oder Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer
Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des
Liefergegenstandes beruhen, kann die Unternehmung eine Aufwandgebühr für
Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten
Arbeitszeit berechnet.
Alle
von as daten-systeme durchgeführten Arbeiten werden
an Sicherheitskopien getestet. As daten-systeme
verpflichtet sich, gemäß den Datenschutzrichtlinien zu handeln. Die
Sicherheitskopien werden nach Zahlungseingang ausgehändigt bzw. auf Verlangen
vernichtet. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern
der Käufer/ Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer/ Besteller auch an seinem Wohnsitz zu
verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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Anwendbares Recht
Für
alle Verträge gilt das Deutsche Recht.