Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
as daten-systeme Steinigtwolmsdorf
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, Aufträge und Vereinbarungen mit der as daten-systeme und dem Auftraggeber. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von as daten-systeme schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen. Um Verzögerungen und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei Bestellungen unbedingt die Produktbezeichnung, Betriebssytem und Diskettenformat anzugeben.
Für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages oder einer
-vereinbarung mit der as daten-systeme ist keine
Schriftform erforderlich. Aufträge gelten durch Überreichung des Datenträgers
an die as daten-systeme als erteilt und angenommen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
as daten-systeme bietet generell keinen
Schnelldienst an. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Es kann
erforderlich sein, dass die Arbeiten in mehreren Schritten durchgeführt werden
müssen. Dies ist z.B. der Fall, wenn festgestellt wird, dass für weitere
Arbeitsvorgänge bestimmte Materialien benötigt werden. Dies kann u.U. mehrere
Tage in Anspruch nehmen. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend. Preiserhöhungen
bei laufenden Aufträgen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind
zulässig. Eine Erhöhung der Preise gestatten dem Auftraggeber ein
außerordentliches Kündigungsrecht.
Zur Berechnung gelangen die bei der Auftragserteilung vereinbarten
Preise. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug
sofort zur Zahlung fällig. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens
jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
zu berechnen.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereigung ist nicht zulässig.
as
daten-systeme gibt aus verständlichen Gründen keine
Erfolgsgarantie. Für den Verlust durch Versand, sowie Beschädigung oder
Untergang der evtl. zu rettenden Daten kann die as daten-systeme
nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn, der Verlust wurde von as daten-systeme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
as
daten-systeme verpflichtet sich gegenüber seinen
Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen. Die Unternehmung und die
darin handelnden Erfüllungsgehilfen haften nicht für den Verlust von Daten und/
oder Programmen auf Extern- oder Internspeichern. Der Auftraggeber hat zur
Vermeidung solcher Schäden vor Reparaturbeginn Datensicherungen durchzuführen
und ist dafür selbst verantwortlich. Bei Problemen kann sich der Auftraggeber
gern an die Mitarbeiter von as daten-systeme wenden.
Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Unternehmung verjähren spätestens ein Jahr
seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die
Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs. (6) bleibt unberührt.
Die Unternehmung ist insbesondere nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für
den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist. Ist der
Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich mit
der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der
gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens
binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der Rechnungs-
Herstellungs- und ggf. der Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in
gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt
die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Keine Haftung wird übernommen für die
Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter
Montage oder Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäßer
Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des
Liefergegenstandes beruhen, kann die Unternehmung eine Aufwandgebühr für
Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten
Arbeitszeit berechnet.
Alle
von as daten-systeme durchgeführten Arbeiten werden
an Sicherheitskopien getestet. As daten-systeme
verpflichtet sich, gemäß den Datenschutzrichtlinien zu handeln. Die
Sicherheitskopien werden nach Zahlungseingang ausgehändigt bzw. auf Verlangen
vernichtet. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern
der Käufer/ Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer/ Besteller auch an seinem Wohnsitz zu
verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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Salvatorische Klausel – Teilnichtigkeit
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGBs nichtig, unwirksam oder
anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher
zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, die übrigen Bestimmungen
bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige
Lücken.
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Anwendbares Recht
Für
alle Verträge gilt das Deutsche Recht.